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Erstattung bzw. Kostenbeteiligung
Gesetzliche Krankenversicherungen
Viele gesetzliche Krankenversicherungen beteiligen sich ganz oder anteilig an osteopathische Behandlungen. Ob Ihre Krankenkasse Sie unterstützt, finden Sie hier: Kostenerstattung GKV
Ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Rechnungen übernimmt, klären Sie nach Möglichkeit bereits im Vorfeld der Behandlung bei Ihrer Versicherung.
Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen
Die Kosten werden von privaten Krankenkassen sowie der Beamtenbeihilfe und privaten Zusatzversicherungen je nach Tarif ganz oder teilweise übernommen. Sie erhalten eine Rechnung nach GebüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker), die Sie bei Ihrer Kasse einreichen können.
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